Datenschutzkonzept, Auftragsverarbeitung, Verzeichnis der Verarbeitungstatigkeiten und Datenschutz-Folgenabschatzung. Ohne Kostendruck.
Der Datenschutzbeauftragte wird von uns gestellt, gemäß der Anforderungen aus DSGVO und BDSG-neu.
Fit-Gap oder Bedarfsanalyse? Auf Wunsch prüfen wir das aktuelle Datenschutzniveau in Ihrem Unternehmen.
Wir grenzen nicht aus. Alles was mit Datenschutz zu tun hat, beraten wir auch.
Bei uns geht Datensicherheit einher mit IT- und Informationssicherheit.
Unser Motto: Berichte für das Management. Best Practice für die Fachabteilung.
Wir antworten für gewöhnlich innerhalb von 24 Stunden, egal für welches Paket Sie sich entscheiden. In dringenden Fällen auch sofort.
Vertrauliche Daten stellen wir nur verschlüsselt zur Verfügung. Hosting in Deutschland versteht sich von selbst.
Unsere Erfahrung mit den Aufsichtsbehörden ist Ihr Vorteil. Wir unterstützen gerne bei der Kommunikation.
Rechtssichere und zugleich lösungsorientierte Beratung.
Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit. Wir erreichen dies durch transparente Preise und den damit verbundenen Beratungsleistungen: keine versteckten Extrakosten, keine überraschenden Rechnungen und kein Stunden zählen!
Wir wissen, wie wichtig Ihnen Reaktionszeiten sind. Wenn wir es einmal nicht schaffen, innerhalb von 24 Stunden zu antworten, bekommen Sie ein rechtzeitiges Update. Behördenprüfungen oder Datenpannen werden mit Priorität behandelt.
Individuelle Beratung klingt nach einer Phrase? Lassen Sie sich von dem Gegenteil überzeugen. Wir schreiben keine generischen Berichte und bei einem Datenschutzaudit im gerade gegründeten Startup fragen wir nicht nach Fachabteilungen, versprochen!
Präsenz vor Ort und Abstimmung. Wir schätzen das Gespräch mit fachlichen Ansprechpartnern. Regelmäßige Datenschutz-Routinen und Management Reviews inklusive. Sie erfüllen gesetzliche Anforderungen und wir können nach und nach mehr Aufgaben für Sie übernehmen.
Klar verständliche Preisstrukturen ohne Kleingedrucktes
monatlich
Laufzeit: 1 Jahr
Bestellung des
Datenschutzbeauftragten
Datenschutzberatung
(24 Std. pro Jahr)
Erstellung kompletter Datenschutzdokumentation
Datenschutz-eLearning inkl.
(bis 50 Beschäftigte)
Datensicherheit-eLearning inkl.
(bis 50 Beschäftigte)
Optionale Leistungen
Datenschutz-Plattform +29€
Hinweisgeber-Meldestelle +199€
Perfekt für Startups und kleine Unternehmen – längerfristige Beratung mit kalkulierbarem Budget
monatlich
Laufzeit: flexibel
Bestellung des
Datenschutzbeauftragten
Datenschutzberatung
(normaler Bedarf )
Erstellung kompletter Datenschutzdokumentation
Datenschutz-eLearning inkl.
(bis 150 Beschäftigte)
Optionale Leistungen
Datenschutz-Plattform inklusive
Hinweisgeber-Meldestelle +199€
Idealer Mittelweg für alle, die bei Laufzeit und Kosten monatlich flexibel bleiben möchten
monatlich
Laufzeit: flexibel
Bestellung des
Datenschutzbeauftragten
Datenschutzberatung
(unbegrenzt / fair use)
Erstellung kompletter Datenschutzdokumentation
Datenschutz-eLearning inkl.
(bis 500 Beschäftigte)
Datensicherheit-eLearning inkl.
(bis 500 Beschäftigte)
Optionale Leistungen
Datenschutz-Plattform inklusive
Hinweisgeber-Meldestelle +199€
Das Alles-Inklusive Paket bei vielen Datenschutzfragen, jederzeit flexibel umbuchbar
Umfassende Unterstützung durch DSGVO-Audits und Datenschutz-Workshops
Fixpreis, abhängig von Unternehmensgröße
Zwei Gründer und ein stetig wachsendes Team stehen an Ihrer Seite
Hier sind einige häufig gestellte Fragen und deren Antworten zu unseren Datenschutzleistungen
DSGVO steht für Datenschutz-Grundverordnung. Es handelt sich um ein EU-Gesetz („Verordnung“) zum Datenschutz und zur Privatsphäre für alle Personen in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Hauptziel ist es, den Einzelpersonen mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu geben und das regulatorische Umfeld für Unternehmen zu harmonisieren.
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) muss ernannt werden, wenn: die Verarbeitung von einer öffentlichen Stelle oder Einrichtung durchgeführt wird; die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Verarbeiters Verarbeitungsvorgänge umfassen, die eine regelmäßige und systematische Überwachung der betroffenen Personen in großem Umfang erfordern; oder wenn die Kerntätigkeit eine Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (z. B. Gesundheitsdaten, rassische oder ethnische Herkunft usw.) oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten in großem Umfang beinhalten. Ergänzend zu den Vorgaben der DSGVO ist nach dem deutschen BDSG ein DSB ebenfalls zu benennen, soweit ein Unternehmen in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. Zudem ist die Bestellung eines DSB verpflichtend, sofern Verarbeitungsvorgänge vorliegen, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern, also solche mit einem hohen Risiko für die Betroffenen.
Der Datenschutzbeauftragte (DSB) hat eine Kontrollfunktion und unterstützt Mitarbeiter sowie Kunden bei allen Fragen zur DSGVO. Er überwacht die Datenschutzstrategie und deren Umsetzung, um die Einhaltung zu gewährleisten. Der DSB ist Ihr Hauptkontakt für alle Fragen des Datenschutzes.
Die DSGVO hat eine extraterritoriale Reichweite. Sie gilt für jede Organisation mit Sitz innerhalb der EU, unabhängig davon, ob die verarbeiteten Daten EU- oder Nicht-EU-Personen, wie z.B. aus den USA oder Australien, betreffen. Selbst wenn unser Unternehmen in der EU ansässig ist und Daten von Bürgern oder Einzelpersonen aus Nicht-EU-Ländern verarbeitet, unterliegt die Datenverarbeitung dennoch den DSGVO-Regeln.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Beispiele sind Name, E-Mail, Adresse, Telefonnummer, IP-Adresse und Standortdaten. Eine gehashte oder verschlüsselte E-Mail-Adresse, die bei Facebook Custom Audience hochgeladen wird, könnte für Facebook als personenbezogene Daten gelten, da sie sie mit der E-Mail-Adresse eines bestehenden Nutzers abgleichen können.
Unter der DSGVO müssen Organisationen eine klare und eindeutige Zustimmung von Einzelpersonen einholen, bevor sie deren Daten zu Marketing- oder Trackingzwecken verarbeiten. Das bedeutet, dass vorausgefüllte Kästchen oder Inaktivität nicht als Zustimmung gelten können.
Die Nichtbefolgung kann zu schweren Strafen führen, einschließlich Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens (je nachdem, welcher Betrag höher ist). Neben finanziellen Strafen kann die Nichteinhaltung auch den Ruf einer Organisation schädigen. Viele bekannte Datenpannen bei Technologieunternehmen sprechen für sich selbst.
Ein Datenschutzbeauftragter ist Pflicht wenn: (1) mindestens 20 Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten, (2) besondere Datenkategorien verarbeitet werden, oder (3) eine Datenschutz-Folgenabschatzung erforderlich ist.
Bei FreshCompliance beginnen die Kosten bei 399 EUR monatlich. Stundenbasierte Anbieter berechnen oft 150-300 EUR pro Stunde. Unsere Flatrate bietet volle Kostentransparenz.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung zu Datenschutzleistungen über unser Kontaktformular
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